Kann bei BAFA-Zuschuss-Anträgen von diesen Bearbeitungszeiten ausgegangen werden:
Die genannte Dauer gilt für den Standard-Förderprozess! Voraussetzung ist also, dass alle Daten und Unterlagen korrekt eingereicht wurden und der Antrag ohne Rückfragen (sogenannte Sachverhaltsaufklärungen) das BAFA durchlaufen kann. Sind Nachfragen oder Änderungen erforderlich, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend und die Wartezeit beginnt im schlimmsten Fall wieder von vorne.
Die Förderung EBW für die Energieberatung von Wohngebäuden durch einen iSFP wird weiterhin das Nadelöhr bleiben. Auch wenn die Antragszahlen in den letzten Monaten hier leicht rückläufig sind (rund 12.400 Anträge im Juni 2024 im Vergleich zu noch über 15.000 Anträgen im Februar oder März 2024), ist mit einer deutlichen Beschleunigung der Antragsbearbeitung leider kurzfristig nicht zu rechnen.
Ab Antragstellung kann auf eigenes finanzielles Risiko mit der Erstellung des Sanierungsfahrplans bzw. der Sanierungsmaßnahme begonnen werden - man muss also nicht zwingend auf einen Bescheid des BAFA warten. Jedoch erst mit Zuwendungsbescheid sind die Zuschüsse fest, für die jeweilige Maßnahme reserviert.
Sobald der Sanierungsfahrplan fertiggestellt ist, kann auch ohne Vorliegen eines Zuwendungsbescheids auf eigenes finanzielles Risiko der Förderantrag für die Einzelmaßnahme in BEG EM mit iSFP-Bonus gestellt werden. Um den Zuschuss für die Einzelmaßnahme jedoch letztendlich abzurufen, muss die Förderung für den iSFP abschließend beschieden und ausgezahlt sein.